Schweiz – 2. Studienreise

Mit dem Schwerpunkt Erkenntnisgewinnung im Bereich der Sozialdienstleistungen und des Behindertenrechtsschutzes, Vergleich der Erfahrungen aus der Tschechischen Republik mit den Erkenntnissen und der Praxis der schweizerischen Partner des Projekts

An den Besprechungen 30.09. – 05.10.2012 in den Regionen Thurgau und Bern nahmen Teil die Vertreter des „Leben ohne Barrieren“.

Christian Lohr - Vertreter des Nationalrates des Schweizerischen Parlaments – Arbon

30. 9. 2012

  Bereits am ersten Tag, gleich nach der Ankunft in der Schweiz. hatten die Vertreter des Bürgerverbands die Möglichkeit, Herrn Christian Lohr zu treffen. Herr Lohr setzt sich seit langer Zeit für die Verbesserung der Bedingungen ein, die die Integration der Behinderten in die Gesellschaft ermöglichen, und arbeitet eng zusammen mit vielen Subjekten, die sich auf diesem Gebiet engagieren. Im Dezember 2011 wurde er in den schweizerischen Nationalrat gewählt, wo er als Mitglied der Kommission für Sozialversicherung und Gesundheit, sowie der Redaktionskommission arbeitet. Somit setzt er die Interessen der Behinderten durch seine legislative Initiative und seine Arbeit in der Sozialgesundheitlichen Kommission durch.

Im Rahmen der Revision des Bundesrechts über Invalidenversicherung hat er sich z.B. an der Durchsetzung des Vorschlags über Einführung von Assistenzzuschuss beteiligt.

Mit Herrn Lohr diskutierten die Vertreter des Bürgerverbands über einige Bereiche.

Als erstes Thema wurde das immer noch aktuelle System des Assistenzzuschusses und seine Bestimmung ausgewählt. Die Möglichkeit, den Assistenzzuschuss zu beantragen, bekamen die Behinderten in der Schweiz ab dem 1.1.2012. Den Anspruch auf diesen Zuschuss haben die Behinderten, die die sog. Hilflosenentschädigung beziehen. Diesen Zuschuss bekommen alle Personen, die auf Grund der beschädigten Gesundheit auf stetige Hilfe einer zweiten Person angewiesen sind, oder individuelle Aufsicht für die Ausführung der elementaren Alltagstätigkeiten benötigen. Aus dieser Versichertengruppe haben nur die jenigen einen Anspruch auf den Assistenzzuschuss, die außerhalb einer Anstalt leben, oder solche Einrichtung verlassen wollen, denn das Ziel des Assistenzzuschusses ist die Behinderten dabei zu unterstützen, ein eigenständiges und verantwortungsvolles Leben zu führen. Der Assistenzzuschuss hilft den Behinderten, die Kosten für die Hilfe und Pflege zu decken, die für diese Lebensweise benötigt werden.

Das Grundprinzip des Assistenzzuschusses beruht darauf, dass die Behinderten zu Arbeitgebern werden, mit allen Verpflichtungen, die mit dieser Position verbunden sind. Die Behinderten können dank dem Assistenzzuschuss wählen, wer, wann, wo, wie und wie lange ihnen helfen wird.

Der Assistenzzuschuss wird monatlich ausbezahlt. Seine Höhe ist von der Stundenzahl und der Assistenzart abhängig und wird individuel mit Hinsicht auf Bedürfnisse des konkreten Behinderten bestimmt. Dabei wird auch der Umfang der Assistenz berücksichtigt, die aus anderen Quellen bezahlt werden könnte.

Der Assistenzzuschuss hat einige gemeinsame Merkmale mit dem Pflegezuschuss, der in Tschechien ausbezahlt wird. Die Vertreter des Verbands beschrieben Herrn Lohr kurz sein Prinzip.

Die Einführung des Assistenzzuschusses hängt eng mit dem Trend im Bereich der Behindertenpflege zusammen, der in der Schweiz in den letzten Jahren unterstützt wird. Dieser Trend beruht auf der Unterstützung der Heimpflege, die dann ermöglicht, die Kapazität der Anstalten schrittweise zu beschränken. Die Qualität der Behindertenpflege in der Schweiz wurde durch die modernen Einrichtungen gewährleistet und war schon immer sehr hoch, es wurden die neuesten Methoden und Ergebnisse benutzt. Es ging allerdings vor allem um die stationäre Pflege. Erst in den letzten Jahren wird die Integration der Behinderten in die Gesellschaft stärker unterstützt und die neu empfangenen Mittel der Behindertenzuschüsse werden in der ersten Linie für die Schaffung der Bedingungen benutzt, damit die Behinderten im heimischen Umfeld leben könnten. In Tschechien wird der selbe Trend unterstützt, deswegen machten die Vertreter des Bürgerverbands Herrn Lohr mit den Informationen über das Pilotprojekt Desinstitutionalisierung von Pflegeeinrichtungen der Sozialdienstleistungen bekannt, das in Tschechien im Rahmen des Projekts für die Unterstützung der Transformation der Sozialdienstleistungen läuft.

Herr Lohr stellte kurz das System der Behindertensozialdienstleistungen in der Schweiz vor, das sehr dezentralisiert ist. Über die meisten Leistungen von diesem System entscheiden die einzelenen Kantone (bzw. die Gemeinden) selbst. Es gibt 26 Kantone, man könnte also sagen, dass in der Schweiz 26 verschiedene Pflege- und Dienstleistungssysteme für Behinderten existieren, die sich untereinander ziemlich unterscheiden können. Es wurde auch das Finazierungssystem der Behindertenpflege mit dem Konzept der Invalidenversicherung kurz erwähnt, die für alle Einwohner obligatorisch ist, sowie das System der Auszahlung der Invalidenrente, deren Höhe u.a. von dem Einkommen des Behinderten abhängig ist. So kann bei einem höheren Einkommen die Höhe der Invalidenrente bei Null liegen. Bei der Berechnung der Höhe des Assistenzzuschusses werden allerdings die Einkommen- und Eigentumsverhältnisse des Behinderten nicht berücksichtigt.

Die Invalidenversicherung ist ein Bestandteil der obligatorischen Sozialversicherung und der Satz liegt bei den Arbeitnehmern bei 1,4 % (der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen je 0,7 %). Von diesen Geldern werden in der Schweiz die Dienstleistungen und die Pflege für die Behinderten bezahlt.

(Weitere Informationen über den schweizerischen System der Sozialversicherung in der bevorstehenden Studie, die das Spektrum der Dienstleistungen für die Behinderten analysiert, und die vom Bürgerverband Leben ohne Barrieren Anfang 2013 herausgegeben wird, im Rahmen des Projekts der schweiz-tschechischen Zusammenarbeit.)

Während des Gesprächs mit Herrn Lohr wurden auch die Fragen betr. der Bewältigung seiner alltäglichen Tätigkeiten besprochen. Herr Lohr erklärte uns die Anschaffungsweise der Hilfsmittel und schilderte einige Beispiele des barrierefreien öffentlichen Verkehrs. In die behindertengerechten Maßnahmen wird im öffentlichen Verkehr in der Schweiz viel investiert, und alle Verkehrsmittel sind sehr gut dem Transport der Behinderten mit verschiedenen Arten der Behinderung angepasst. Für die Behinderten steht auch ein erschwingliches Angebot vom speziellen Taxiservice zur Verfügung.

Weitere Informationen über die Aktivitäten von Herrn Lohr auf seiner Web-Site www.lohr.ch.

Brüggli - Romanshorn - 1. 10. 2012

 

Die Organisation Brüggli zählt mit ihren ca. 700 Mitarbeitern zu den größten  Ausbildungs- und Integrationsinstitutionen in der östlichen Schweiz. Sie bietet Ausbildung, Dienstleistung der unterstützten Beschäftigung, sowie Arbeitsbetätigung den Behinderten ab 16 Jahren mit einem psychischen oder körperlichen Handicap an.

    

Die Organisation bietet Ausbildung und Arbeitsbetätigung im Bereich der mechanischen Industrie,

Montage, Textilproduktion, Organisation und Verwaltung des Ver- und Einkaufs, des Qualitätsmanagements, der IT und Grafik, des Drucks und der Litografie, Gastronomie, Buchhaltung und Steuern, Personalverwaltung und Logistik. Im Jahre 2012 wurden fast 55 Ausbildungsfächer mit 1 bis 4 Jahren Ausbildungszeit für Behinderten angeboten. Der teoretische Teil der Ausbildung wird im Ausbildungszentrum der Organisation realisiert, der praktische Teil in einzelnen Betrieben. Diese Betriebe bilden zusammen ein großes Sozialbetrieb, in dem einige Absolventen ihre Arbeitsbetätigung finden. Den anderen hilft die Organisation bei der Suche nach einer passenden Einstellung auf dem freien Arbeitsmarkt.

Die einzelnen Betriebe Brüggli bieten ihren Kunden viele Dienstleistungen und Produkte an, wie z.B. Kinderfahrradanhänger, Hundetransportboxen, Textilprodukte wie Bekleidung, Accessoires, usw.

Herr Markus Kümin, der Leiter des Zentrums für die Arbeitsintegration, führte die Vertreter des Bürgerverbands durch alle Betriebe der Organisation, ermöglichte ihnen den Einblick in einen Arbeitstag von dutzenden Arbeitnehmern und Studenten, und informierte sie über das Ausbildungs- und Arbeitsintegrationssystem der Behinderten, das die Organisation anbietet.

Der Organisationsbetrieb wird zu etwa 40 % vom Staat finanziert, 30 % machen die Beiträge der einzelnen Kantone und die restlichen 30 % sind die Einnahmen aus dem Verkauf der Eigenprodukte

und Dienstleistungen. Die Ausbildung ist für die Behinderten kostenlos, genauso wie die Dienstleistung der unterstützten Beschäftigung, zu dem auch die Arbeitsassistenz gehört. Neben der Ausbildung bietet Brüggli den Studenten auch die Unterkunft an. Weitere Aktivitäten, wie z.B. die Freizeitaktivitäten, die nicht zu der Ausbildung gehören, bietet die Organisation allerdings nicht an. Das Dienstleistungsangebot der Organisation wird etwa zum gleichen Teil von Männern und Frauen ausgenutzt.

Herr Kümin kümmert sich hauptsächlich um die Erweiterung der Beziehungen mit den Firmen, um für die Absolventen eine passende Arbeitsstelle auf dem freien Arbeitsmarkt finden zu können. Dazu gehört aktive Kontaktanknüpfung mit allen neuen Unternehmersubjekten in der Region, Kontaktpflege mit den bestehenden Partnern unter den Privatfirmen, sowie die regelmäßigen Treffen mit den Vertretern des privaten Sektors, die in dem Brüggli-Haus stattfinden und an denen Vertreter vieler Firmen teilnehmen. Die Firmen können sich mit der Hilfe von den Fachleuten des Zentrums für die Integration ihre zukünftigen Arbeitnehmer aussuchen und ihnen bereits während des Studiums ermöglichen, Arbeitserfahrung im eigenen Betrieb zu sammeln.

Die Beschäftigung der Behinderten erhöht das moralische Kredit der Firmen, was für sie die Hauptmotivation für die Einstellung der Behinderten darstellt. Die breite Öffentlichkeit bewertet die Integration der Behinderten als Erfüllung der gesellschaftlichen Verantwortung der Privatfirmen.  

Somit wird die Integration unterstützt. Erst dann kommen die einzelnen Formen der finanziellen Unterstützung, die vom Staat, Kanton, oder der Gemeinde den einzelnen Firmen bei der Beschäftigung der Behinderten zur Verfügung gestellt werden.

Um die bestmögliche Arbeitsintegration zu erreichen, arbeitet die Organisation sehr intensiv mit einzelnen Arbeitgebern bereits während der Ausbildung zusammen, und auch nach der Einstellung des Behinderten. Die Arbeitsassistenz wird für 2 Jahre ab dem Einstellungstag gewährleistet. Die Behinderten werden zu vollwertigen Arbeitnehmern erzogen, die sich nicht nur ihrer Rechte, sondern auch der Verpflichtungen und Verantwortungen, die aus der Arbeitsausübung hervorgehen, bewusst werden.

Die Art der Entwicklung und Regelung der Beziehungen mit den Vertretern des Privatsektors war für die Delegation inspirativ, weil gerade eine effiziente Zusammenarbeit der Subjekte, die sich in dem Bereich der Behindertenpflege und der gesellschaftlichen Integration engagieren, mit den Privatfirmen in Tschechien, eins der größten Hindernisse darstellt für die Arbeitsintegration der Behinderten sowohl auf dem freien Arbeitsmarkt, als auch mittels der geschützten Arbeitsstellen und der Sozialarbeit.

Die Rolle der gesellschaftlichen Verantwortung der meisten tschechischen Firmen wird vor allem durch die materielle und finanzielle Unterstützung der Behinderten und der Subjekte erfüllt, die ihnen die nötige Pflege und Dienstleistungen anbieten. Die Einstellung der Behinderten wird nur zum Teil als Erfüllung der Verpflichtungen verstanden, die aus dieser Rolle hervorgehen. Es ist eine Änderung der gesellschaftlichen Wahrnehmung der Arbeitsintegration der Behinderten in alle Lebensbereiche, inklusive des Arbeitsbereichs, nötig, damit die Integration für die Firmen zur Selbstverständlichkeit wird.

Ilgenpark - Stiftung IIgenhalde - 1. 10. 2012

Als nächster Punkt der Studienreise stand am zweiten Tag die Besichtigung des Ilgenparks in Ramsen auf dem Programm. Der Leiter dieser Organisation führte die Vertreter des Verbands durch einige Wohnheime, die von Ilgenpark betrieben werden, und auch durch die Räume, in denen die Behinderten ihre täglichen Tätigkeiten ausüben, um aktiv und sinnvoll ihre Zeit zu verbringen.

Ilgenpark wird von der Stiftung Ilgenhalde betrieben. Sie bietet Unterkunft, Begleitdienste und Arbeitstätigkeiten für die Behinderten an, die nicht selbständig sind. Zu den Klienten gehören z.B. Menschen mit autoaggresivem oder aggresivem Verhalten und andere Behinderten, derer Verhalten auch von einigen anderen Subjekten als sehr problematisch ausgewertet wird, die Behindertenpflege  anbieten. Alle diese Menschen sind in Ilgenpark willkommen.

Ursprünglich wurde direkt in dem Objekt die stationäre Pflege für diese Behinderten angeboten. Vor einigen Jahren fang die Organisation mit den Bemühungen an, die Behinderten in die Mehrheitsgesellschaft der Gemeinde Ramsen zu integrieren. Der Höhepunkt dieser Bemühung kam vor drei Jahren, wo die stationäre Anstalt geschlossen wurde, weil die meisten Klienten außerhalb des Objekts untergebracht wurden. Zur Zeit wohnen die meisten Klienten in 5 Familienhäusern und einigen Wohnungen (sh. Fotos), die langfristig von privaten Subjekten vermietet werden. Den Klienten wird Beschäftigung direkt in der Gemeinde oder in den ergoterapeutischen Werkstätten der Organisation vermittelt. Die Klienten beteiligen sich auch so weit wie möglich an der Haushaltspflege.

Die Hauptrehabilitationsmethode der Organisation ist die Gründung solcher Lebensbedingungen für die Behinderten, die so weit wie möglich den Lebensbedingungen der gewöhnlichen Population entsprechen. Die Basis ist also das Leben im häuslichen Umfeld, mit maximalem Schutz der Privatsphäre, und eine aktive, sinnvolle Freizeitnutzung. In den Wohnobjekten z. B. sind die Überwachungskameras nur in den Hallen und Wohnzimmern instaliert und lediglich zur Nachtzeit aktiviert. Alle Bewohner verlassen auch jeden Tag unter der Woche die eigene Wohnung, um bis späten Nachmittag ihren Arbeits- und Rehabilitationsaktivitäten nachzugehen. Diese „einfachen“ Grundsätze führen zur allmählichen Verbesserung auch bei den Klienten mit einer schwerwiegenden mentalen Behinderung.

Zum Abschluß ist zu erwähnen, dass für den Betrieb der Organisation zur Zeit deutlich weniger Finanzmittel gebraucht werden, als zu der Zeit der stationären Anstalt.

Weitere Informationen über Ilgenpark auf www.stiftungilgenhalde.ch

Pro Infirmis - „Tue Gutes und sprich darüber.“  - 1. 10. 2012   Die Delegation war am Ende des zweiten Tages der Studienreise zu Besuch bei der Zweigniederlassung der Organisation Pro Infirmis in Frauenfeld, Kanton Thurgau. Herr André Meier, Leiter Pro Infirmis Thurgau, und Herr Martin Walcher, Mitarbeiter Pro Infirmis Zürich, berichteten detailliert über die Tätigkeit der Organisation, die zu den Partnern des Projekts der schweiz-tschechischen Zusammenarbeit  gehört.        

Pro Infirmis ist die größte Organisation der Sozialdienstleistungen und Zusatzaktivitäten für Behinderten in der Schweiz, wo mehr als ein Fünftel der Bevölkerung langfristige gesundheitliche Probleme hat. Zu ihren Klienten zählen Personen mit einer mentalen, körperlichen oder Kombinationsbehinderung, Personen mit psychischer Erkrankung, und ihre Angehörigen. Die Organisation Pro Infirmis wurde bereits in 1920 gegründet und ihr Hauptmotto lautet: „Alle Menschen haben Recht auf ein Leben gemäß ihrer eigenen Vorstellungen und Möglichkeiten.“ Pro Infirmis bemüht sich um höchstmögliche Integration der Behinderten in die Gesellschaft und kämpft gegen den Auschluß der Behinderten aus der Gesellschaft und gegen die Diskriminierung der Behinderten. Bereits in den Sechzigerjahren des 20. Jahrhunderts beteiligte sich die Organisation an der Verabschiedung von dem Invalidenversicherungsrecht. Dieses war die Voraussetzung für die Entstehung der Finanzierungsquelle, die benötigt wurde, um entsprechende Pflege und Dienstleistungen für die Behinderten zu sichern. Die Mitarbeiter der Organisation helfen, beraten oder pflegen etwa 200 000 Behinderten und deren Angehörigen jährlich. Der Jahreshaushalt der Organisation liegt um 95 Mio. CHF. Während ihres Bestehens wurde die Organisation bei mehr als 80 % der Bevölkerung bekannt.

Pro Infirmis vereint und verknüpft die Dienstleistungen anderer Subjekte, die sich im Bereich Pflege und Integration von Behinderten engagieren; sie ist Mitgründer einiger Fachstellen, die nicht nur den Behinderten komplexe Informationen und Beratung in konkreten Lebensbereichen vermitteln, wie  z.B. MIS, Mobility International Schweiz (www.mis-ch.ch). Diese Fachstelle bietet Beratung für Behinderten und Subjekte, die in der Tourismusbranche tätig sind, die sich auf barrierefreies Reisen spezialisiert – Transport, Unterkunft, Freizeitaktivitäten, usw. Die Fachstelle Barrierefreier öffentlicher Verkehr (www.boev.ch) bietet Fachberatung und Auskunft im Bereich der Beförderung von Behinderten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Sie setzt sich für die Interessen der Behinderten ein, damit die Bedingungen ihrer gesellschaftlichen Integration besser werden. Im Jahr 2000 eröffnete die Organisation eine weitreichende Aktion unter dem Motto „Wir lassen uns nicht demütigen“, bei der Fotos von Behinderten und gesunden Menschen in alltäglichen Situationen veröffentlicht wurden, und im Jahr 2010 eine Aktion, die die breite Öffentlichkeit zur Unterstützung von behinderten Kindern in Form von Patenschaft auffordert. Als letzte war im Jahr 2012 die Aktion „Kommen Sie näher“, die auf den unbegründeten Abstand aufmerksam macht, den die breite Öffentlichkeit bei dem Kontakt mit den Behinderten hält.

Die Vereinigung Pro Infirmis bietet  Dienstleistungen und Zusatzaktivitäten für Behinderten in folgenden Bereichen: hindernisfreies Wohnen und Bauen, Freizeit und Mobilität, Arbeit und Ausbildung, Familie und Partnerschaft, tägliche Behindertenpflege, finanzielle Hilfe und Beratung, sowie Rechts- und Verwaltungshilfe. Die Priorität der Tätigkeit liegt in der kostenlosen Sozialberatung direkt bei den Pro Infirmis Zweigstellen, oder bei den mitwirkenden Organisationen vielerorts in allen 26 Kantonen. Grundlegend für die Beratung ist die genaue Situationsanalyse der Lebensbedingungen des Behinderten. In Hinsicht auf die festgestellten finanziellen, materiellen, personellen und anderen Quellen, bekommt dann der Behinderte entsprechende Unterstützung bei der Suche nach weiteren Möglichkeiten der erforderlichen Pflege und Dienstleistungen. Diese werden dann entweder direkt durch Pro Infirmis, oder in Zusammenarbeit mit einem anderen Subjekt vermittelt, das die erforderlichen Dienstleistungen anbietet. Die Grundbedürfnisse des Behinderten werden durch Leistungen ergänzt, die seine gesellschaftliche Integration unterstützen, wie z.B. Unterstützung bei der Suche nach entsprechendem geschütztem Wohnen, bzw. nach einer Arbeitsstelle. Weiter wird der Behinderte unterstützt bei der Ausbildung und bei dem Angebot von Freizeitaktivitäten. Für diese Zusatzaktivitäten bezahlt der Behinderte einen Beitrag. Die Vereinigung legt einen sehr großen Wert auf ihre Profesionalität, deswegen werden freiwillige Mitarbeiter nur selten beigezogen.

Im Bezug auf die Informationen und Anregungen werden die Dienstleistungen auch in Zusammenarbeit mit den Sozialabteilungen der Gemeinden, bzw. den Fachkräften in dem bestimmten Gebiet angeboten. Das Ziel ist die enge Zusammenarbeit mit den Organen der lokalen Selbstverwaltung; Informationsaustausch, gegenseitige Ergänzung des Angebots von Dienstleistungen für Behinderten. Deshalb realisiert die Vereinigung einige Projekte direkt in Zusammenarbeit mit den Abteilungen der Sozialdienstleistungen der einzelnen Gemeinden.

Weitere Informationen über Pro Infirmis unter www.proinfirmis.ch.

Sailability - 2. 10. 2012

Den Vormittag am dritten Tag der Studienreise verbrachten die Vertreter der Bürgervereinigung am Bodensee in Arbon, Kanton Thurgau. Auf dem Programm stand die Vorstellung der Aktivitäten der Organisation Sailability, die durch Herrn Willi Lutz, Präsident Sailability.ch, und einige Mitarbeiter dieser weltweit tätigen Organisation, durchgeführt wurde.

Sailability bemüht sich unter dem Motto „Segeln für alle“, das Leben der Behinderten zu bereichern, indem sie ihnen ermöglicht, das Segeln zu betreiben. Diese Aktivität wird auch für Kinder mit Verhaltensstörungen angeboten. Die Organisation bietet Segelausbildung und Verleih von erforderlicher Ausrüstung, ermöglicht den Behinderten, die Steuermannlizenz auf dem spezialausgebauten Segelboot zu erwerben, und veranstaltet regelmäßige Segeltrainings, Wochenendtreffen, Wettbewerbe, sowie mehrtägige Segelkurse im Sommer. Sailability besucht mit ihren Mitgliedern ausgesuchte schweizerische Seen und nimmt an den nationalen und internationalen Wettbewerben teil. Die Organisation wurde 2006 in der Schweiz gegründet und hat heute um 140 Mitglieder. Bei der Durchführung ihrer Aktivitäten arbeitet sie mit vielen weiteren Behindertenverbänden zusammen.

Diese Aktivität, die für den Laien mit vielen Risiken verbunden ist, ist in der Tat sehr sicher, wenn sie unter fachmännischer Aufsicht betrieben wird. Davon konnten sich die Vertreter der Vereinigung selber überzeugen, als sie in Begleitung von den Mitarbeitern der Organisation einen Segeltörn mit einem großen und einem kleinen zweisitzigen Segelboot absolvierten. Das große Segelboot wurde für Behinderten umgebaut, es verfügt über einen speziellen, verstellbaren Steuermannsitz, für das Steuern kann auch ein Joystick benutzt werden. Das kleine Segelboot können nach einer sehr kurzen und einfachen Einweisung auch Personen mit einer schweren körperlichen oder mentalen Behinderung steuern.

Außer kleiner Boote mit einem Gewicht von nur 60 kg, des großen Segelboots und des Motorboots gehört zu der Ausrüstung des Arboner Hafens auch eine Hebeeinrichtung für Beförderung von Behinderten auf den Bord.

Weitere Informationen über Sailability unter www.sailability.org/ch/switzerland.

HELIOS Klinika Zihlschlacht - 2. 10. 2012

Helios Klinikum Zihlschlacht AG ist eins der Spitzenkliniken, die sich auf neurologische Rehabilitation spezialisieren – Klienten sind Personen mit einer Nerven- / Hirnverletzung oder - krankheit. Ziel der Arbeit des Klinikums ist, diesen Personen bei der Wiedereingliederung zu helfen. Es gibt auch einige Sonderabteilungen, die sich auf die Pflege von Parkinson-Patienten oder von Patienten mit chronischen Schmerzen spezialisieren.

Die Vertreter der Vereinigung besuchten eins der Klinikumobjekte in Begleitung von Frau Dr. Kerstin Baldauf von der Verwaltung. In diesem Gebäude befinden sich ergotherapeutische Räume, Gesellschafts- und Sportraum, Hallenbad, Räume für Krankengymnastik und Sozialrehabilitation. Die Besichtigung wurde im Café beendet, das gleichzeitig als Gesellschaftsraum für die Klienten und Besucher dient. Den Klienten steht unter anderem auch eine logopädische und sexuologische Ambulanz zur Verfügung.

Frau Dr. Baldauf, Leiterin Bereich Patienten / Angehörige & Verbesserungsmanagement, erklärte die Betonung auf aktive Mitwirkung der Angehörigen bei dem Rehabilitationsprozess und den Grund dafür, sowie konkrete Beispiele der Aktivierung der Angehörigen. Es geht z.B. um direkte Einschaltung der Angehörigen in die Rehabilitationstätigkeiten, die ihnen nach einer Schulung durch Fachpersonal des Klinikums ermöglicht wird. Die Angehörigen nehmen teil an Sport-, Kultur- und Gesellschaftsveranstaltungen, die für die Patienten bestimmt sind, und sie beteiligen sich direkt an ihrer Organisation. Die psychologische Hilfe und Beratung wird nicht nur den Patienten, sondern auch ihren Angehörigen angeboten, damit sie die schwierige Situation nach der Erkrankung, bzw. nach dem Unfall, bewältigen. Man ist der Überzeugung, dass eine wirksame Wiedereingliederung des Klienten in den Alltag nur unter der Voraussetzung möglich ist, dass auch seine Nächsten auf die Bewältigung der neuen Situation vorbereitet sind.

Dies bestätigen auch die Vertreter der Organisation Pro Infirmis, die im Klinikum eine Außenstelle hat, wo ihre Dienstleistungen angeboten werden. Laut den Mitarbeitern der Außenstelle, beginnen die Vorbereitungen auf die Rückkehr des Klienten in seinen Alltag bereits bei seiner Aufnahme im Klinikum, und alle seine Angehörigen und nahe stehenden Personen beteiligen sich daran. Sein Umfeld kann dementsprechend während seines Klinikumaufenthalts angepasst und im Moment seiner Entlassung voll auf seine Rückkehr vorbereitet werden. Außer den hindernisfreien Umbauten im Haushalt, geht es um beschaffen von erforderlichen Kompensations- und Rehabilitationsmitteln, Finanzen für die Pflege und Dienstleistungen, und um die Unterstützung bei weiteren Tätigkeiten.

Das Klinikum Zihlschlacht existiert seit 20 Jahren und bietet ihre Dienste nicht nur den Schweizern, sondern auch den Klienten aus dem Ausland. Als Bestätigung des hohen Niveaus der Rehabilitationsmethoden steht die Tatsache, dass fast 100 % der Patienten nach dem notwendigen Klinikumaufenthalt zurück in die häusliche Umgebung kehrt.

Aus der Besprechung mit den Pro Infirmis Vertretern im Klinikum Zihlschlacht ging vor, dass in der Schweiz jedes Krankenhaus über eine Fachstelle verfügt, die fachmännische Sozialberatung für Patienten und ihre Angehörigen anbietet. Dieses Verfahren gewährt eine effiziente Verbindung der Krankenpflege und der Unterstützung bei der Beschaffung der Bedingungen für die Rückkehr in den Alltag nach dem Klinikumaufenthalt. Der Klient selbst und seine Familie brauchen dann keine Unterstützung von anderen Subjekten, die sich außerhalb des Krankenhauses und oft in entfernten Ortschaften befinden. Das komplette System geht von den Bedürfnissen des Klienten und seiner Angehörigen aus, und alle Subjekte bemühen sich weitgehendst, ihnen entgegen zu kommen, um ihnen einen unnötigen Zeitaufwand und die Energie zu ersparen. Dank der engen Zusammenarbeit zwischen den Pflege- und Sozialeinrichtungen, sowie weiteren Subjekten, ist es nicht notwendig, solche Handlungen zu realisieren.

Der Besuch im Klinikum Zihlschlacht gab den Vertretern der Vereinigung viele Anregungen. Eine der wichtigsten ist die Verbindung der Einrichtungen, die die Sozialdienste anbieten, mit den Fachstellen für Sozialberatung. Solche Verbindung gibt es zurzeit in der Tschechischen Republik so gut wie nicht, was den Patienten selbst und ihren Familien schadet. Diese geben für die Beschaffung der notwendigen Unterstützung unnötig viel Zeit und damit verbundenen Finanzmittel aus. Und das im Moment, wo sie sich vor allem auf die Unterstützung des Behinderten konzentrieren sollten. Fachmännische Sozialberatung ist kein Bestandteil des Arbeitsbereiches des Pflegepersonals und bloße Verteilung der Infoflugblätter und Poster in den Krankenhäusern stellt eine durchaus unzureichende Form der Vermittlung von nötigen Informationen.

Weitere Informationen über HELIOS Kliniken unter www.helios-kliniken.de.

Egalité Handicap - 3.10.2012

Am Ende des dritten Tages der Studienreise sind die Vertreter der Vereinigung von Thurgau in die Hauptstadt Bern gekommen. Am nächsten Tag stand auf dem Programm das Treffen mit den Vertretern der dritten Partnerorganisation des Projekts, der Égalité Handicap. Die Präsentation ihrer Tätigkeiten wurde von Frau Dr. iur. Caroline Hess-Klein durchgeführt, Leiterin der Fachstelle.

Égalité Handicap wurde 2004 gegründet, in dem Jahr trat in der Schweiz das Antidiskriminierungsrecht in Kraft, das die Gleichberechtigung der Behinderten in allen Lebenslagen sichert. Die Mitarbeiter der Organisation, die Fachkräfte im Bereich des Behindertenrechtsschutzes sind, helfen bei der Umsetzung von diesem Recht in der Praxis, u.a. durch Rechtsberatung der Behinderten in den Fällen, wo es zu ihrer Diskriminierung kam, Informationsveranstaltungen,  Publikationen, sie beteiligen sich an der Gestaltung der nationalen und kantonalen Legislative und Politik in Zusammenhang mit der Gleichstellung von Behinderten. Diese Dienstleistungen betreffen vor allem den Ausbau und die Infrastruktur, den öffentlichen Verkehr, Dienstleistungen, Ausbildung, Kommunikation, Naturalisierung und Steuerproblematik.

Das Hauptthema der besprechung mit Frau Hess-Klein war der Behindertenrechtsschutz, die aktuelle schweizerische und tschechische Legislative, Mängel in der aktuellen Praxis und Möglichkeiten der Verbesserung.

Es wurde lange über die UNO Behindertenrechtskonvention (BRK) diskutiert. Während in der Tschechischen Republik der Ratifikationsprozess abgeschlossen und bereits im Februar 2010 Bestandteil der tschechischen Rechtsordnung wurde, in der Schweiz wurde die Konvention noch nicht ratifiziert und ihre Eingliederung in die Rechtsordnung ist also noch abzuwarten. Die Subjekte, die im Bereich Behindertenrechtsschutz tätig sind, hoffen auf viele positive Änderungen nach der Ratifizierung der Konvention. Die Vertreter der Vereinigung erzählten über ihre Erfahrungen, die in der Tschechischen Republik mit der Implementierung einzelner Artikel der Konvention in die Praxis verbunden sind. Als Hauptquelle für diese Informationen diente den ZBB Vertretern „Alternativer Bericht für UNO Behindertenrechtskomitee“ (Tschechische Republik 2011).

Die Kosten der Organisation, die 4 fest angestellte Mitarbeiter mit einer juristischen Ausbildung hat, werden von allen (ca. 30) Organisationen getragen, die die Dienstleistungen der Égalité Handicap für ihre Klienten in Anspruch nehmen. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) zählt zu den wichtigen mitwirkenden Subjekten.

Die Organisation löst bis 180 Fälle jährlich, wobei den größten Teil kleinere Interventionen darstellen, die durch telefonische oder persönliche Beratung gelöst werden können. Andere Fälle von Behindertendiskriminierung werden durch eine Vereinbarung gelöst. Es gibt aber auch Fälle, die durch eine Strafanzeige gelöst werden müssen. Ein Fall wurde in diesem Jahr vor dem Verfassungsgericht gehandelt. Es ging um einen Behinderten, dem der Zutritt in eine Kultureinrichtung von dem Besitzer verweigert wurde, mit Hinweis auf Sicherheitsrisiken.

Égalité Handicap engagiert sich auch sehr stark bei den Vorbereitungen der neuen Legislative, indem sie versucht, alle Regelungen, die zu einer möglichen Diskriminierung führen könnten, zu beseitigen. In der Schweiz gibt es für alle betreffenden Subjekte eine gesetzliche Frist, in der sie sich zu den vorgesehenen legislativen Vorschlägen äußern können. Legt ein konkretes Subjekt einen alternativen Vorschlag vor, hat es Anrecht auf eine Stellungnahme zu diesem Vorschlag. Die Aufgabe der Égalité Handicap in diesem Prozess ist es,  nicht nur mit Änderungsvorschlägen zu kommen, sondern auch bei der Parlamentskommission für ihre Durchsetzung zu lobben, die für den entsprechenden Bereich zuständig ist. In der Schweiz haben die Bürger auch Recht, eine unangemeldete Demonstration direkt vor dem Parlamentsgebäude aufzurufen, wenn sie der vorgesehenen Legislative nicht zustimmen. Die Organisation hat diese Form von Druck in der Vergangenheit mehrmals benutzt. In ihrer Bemühung um die Durchsetzung von nötigen Änderungen, benutzt die Organisation auch die Medien, um auf die konkreten Fälle und Themen aufmerksam zu machen. Dazu dient auch das Magazin Fokus, das von der Organisation herausgegeben wird, und über die aktuellen Themen aus dem Bereich Behindertenrechtsschutz berichtet.

Weitere Informationen unter www.egalite-handicap.ch.

EBGB - Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen  - 4.10.2012

Am letzten Tag der Studienreise trafen die ZBB Vertreter Herrn Andreas Rieder, Leiter Eidg. Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB).

Bei der Besprechung stellte Herr Rieder kurz den ZBB Vertretern die Struktur vor, zu der die Subjekte gehören, die im Bereich Behindertenpflege, Dienstleistungen und gesellschaftliche Integration tätig sind. Wie das Bild zeigt, die ganze Problematik der Behinderten kann in zwei Grundbereiche geteilt werden.

Der erste Bereich, den der Rollstuhlfahrer darstellt, und der auch kurz als Bereich der Invalidenversicherung bezeichnet wird, steht für alles, was für die Befriedigung der Grundbedürfnisse des Behinderten notwendig ist. Dazu gehört auch die Unterstützung seiner Angehörigen und nahe stehenden Personen. Zu diesem Bereich gehört z.B.: diverse Formen der Pflege, Rehabilitation und Assistenz, Sozialberatung, Beschaffung von erforderlichen Kompensationsmitteln, ggf. des geschützten Wohnens, der Finanzmittel, o.Ä.

Der zweite Bereich, den die Treppe darstellt, vor der der Rollstuhl steht, und der als Bereich der Gleichstellung bezeichnet wird, steht für alles, was in der Umgebung des Behinderten entsprechend angepasst werden muss, damit er sich an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens beteiligen kann. Hierzu gehört z.B.: Hindernisfreiheit der öffentlichen Gebäude, der Infrastruktur und des öffentlichen Verkehrs, Zugänglichkeit aller Dienstleistungen, Zugang zum freien Arbeitsmarkt, zu Freizeit-, Kultur- und Gesellschaftsaktivitäten, usw.

Jedes Subjekt, das sich im Behindertenbereich engagiert, gehört entsprechend seiner Orientation zu der ersten, bzw. zweiten Gruppe. Diese Eingliederung grenzt dann klar ab, welche Legislative sich auf die Tätigkeit des jeweiligen Subjekts bezieht, wie kann das Subjekt finanziert werden, und wer für die Koordination der Tätigkeiten des Subjekts auf dem eidgenössischen Niveau verantwortlich ist.

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) wurde 2004 gegründet, in dem Jahr, wo das Antidiskriminierungsrecht in Kraft trat. Seine Aufgabe ist es, die Tätigkeiten, die zu der zweiten Gruppe gehören, d. h. zu dem Bereich der sog. Gleichstellung, zu koordinieren. Die Aufgabe des Büros ist es, die Maßnahmen zu unterstützen, die zu der Gleichstellung der Behinderten führen, nicht die direkte Unterstützung der Behinderten (dazu dienen die Initiativen, die zu der ersten Gruppe - Invalidenversicherung – gehören).

Die konkreten Tätigkeiten des Büros: Koordination und Verbindung der Aktivitäten der Subjekte, die im Bereich Gleichstellung tätig sind, finanzielle Unterstützung der entsprechenden Projekte durch Tenderausschreibung, Stellungnahme zu den vorgesehenen Maßnahmen, Beratung für politische, fachmännische und andere Subjekte im Bereich der Maßnahmen die die Behindertengleichstellung unterstützen, Organisation von Infoaktionen und kulturellen Veranstalltungen, die die breite Öffentlichkeit über die Problematik informieren, sowie Durchführung von gesamteidgenössischen Projekten.

Von den letzteren ist zu erwähnen z.B. das Projekt der Behindertengleichstellung im Bezug auf ihre politischen Rechte in Form einer Internet-Abstimmung, das Projekt der Aufnahme von Gleichstellungsindikatoren in die gesamteidgenössischen Statistiken, das Projekt einer Infogesellschaft, das auch Personen mit diversen Behinderungen ermöglicht, elektronische Informationen auszunutzen. Sehr interessant ist auch die Unterstützung der Durchführung des Projekts, dass bis 2024 den öffentlichen Verkehr zu hundert Prozent hindernisfrei vorsieht, oder das Projekt des Zusammenschlusses der Behindertensportverbände mit den Verbänden für gesunde Menschen. Diese Bemühung sollte im Idealfalle von der Initiative der Sportverbände ausgehen, die automatisch alle Personen, d. h. auch die Behinderten, als Mitglieder aufnehmen sollten. Die Aktionen des Büros haben als Ziel, die Ansicht und die Meinung der breiten Öffentlichkeit so zu ändern, dass die Behinderten bei einer konkreten Initiative nicht automatisch ausgelassen oder direkt ausgeschlossen werden.

Sowie in der Tschechischen Republik, auch in der Schweiz, setzt sich das Büro bei der Durchführung seines Projekts mit der passiven Rolle der betreffenden Subjekte auseinander, die nicht von alleine mit den erforderlichen Initiativen kommen, sondern sie müssen motiviert oder gezwungen werden. In der Schweiz gibt es dazu auch noch das Problem der großen Unabhängigkeit der einzelnen Kantone und Gemeinden, das die Koordination und Harmonisierung der Maßnahmen auf dem eidgenössischen Niveau sehr erschwert.

Das Büro setzt sich zur Zeit auch für die Ratifikation der UNO Behindertenrechtskonvention (BRK) ein und bereitet sich auf die Bewältigung von großen Mengen von Arbeit vor, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Eingliederung der Konvention in die schweizerische Rechtsordnung verbunden werden.

Weitere Informationen unter www.edi.admin.ch/ebgb.

Bern – Barrierefreiheit - 4.10.2012

Die ZBB Vertreter haben sich auch bei der zweiten Studienreise in die Schweiz auf die Hindernisfreiheit konzentriert und dokumentierten gute Beispiele aus der Praxis.

Sie haben die Mittel des öffentlichen Verkehrs, sowie die Zahnradbahn ausprobiert, und

ihre Hindernisfreiheit dokumentiert. Auch die Gehsteige, Eingänge in diverse Objekte, öffentliche Parkplätze und andere Teile der öffentlichen Infrastruktur, sowie Unterkunfts- und Sozialeinrichtungen, u.a., wurden auf ihre Hindernisfreiheit überprüft, dokumentiert und ausgewertet.

Auf den folgenden Bildern sind z.B. hindernisfreie Telefonzellen, ein Bus des städtischen öffentlichen Verkehrs, eine Auskunftstafel mit den Informationen für Behinderten.

Alle Erkenntnisse in der Galerie.